Man steht bei schlechtem Wetter an der Bus-Haltestelle (oder Bahn) und wartet auf die nächste Mitnahme-Möglichkeit. Die Witterung verhindert einfach die weitere Lust auf die 6 km/h-Geschwindigkeit unter freiem Himmel 😞
Muss denn der Busfahrer, bzw. der Straßenbahnfahrer mich eigentlich mitnehmen?
Dazu fand ich folgendes im Netz:
- Ein generelles, uneingeschränktes Anrecht besteht nicht, aber es gibt eine gesetzliche Beförderungspflicht unter klar definierten Bedingungen. Während für klassische Elektro-Rollstühle eine fast ausnahmslose Mitnahmepflicht gilt, hängt das Anrecht bei motorisierten Krankenfahrstühlen mit Lenksäule (oft „Elektromobile“ oder „Senioren-Scooter“ genannt) von einer bundesweit einheitlichen Erlassregelung ab. Quelle: samedo.de
Unter folgenden Voraussetzungen müssen Verkehrsbetriebe Sie und Ihr Elektromobil transportieren:
- 1. Voraussetzungen an den Fahrgast
-- Sie müssen nachweisen, dass Sie auf das Hilfsmittel angewiesen sind. Dies gilt als erfüllt durch:
-- Ein Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis oder
-- Den Nachweis, dass der Krankenfahrstuhl von der Krankenkasse verordnet bzw. bezahlt wurde.
- 2. Kriterien für den Krankenfahrstuhl
-- (Das Fahrzeug) Nicht jedes Modell ist für den ÖPNV zugelassen. Das Elektromobil muss folgende Kriterien erfüllen
-- Konstruktion: Es muss ein 4-rädriges Modell sein (3-Rad-Scooter sind aus Sicherheitsgründen oft ausgeschlossen) Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit
-- Maße & Gewicht: Die maximale Länge darf 1,20 Meter nicht überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeug + Person + Gepäck) darf höchstens 300 kg betragen. Quelle: samedo.de
-- Sicherheit: Das Mobil muss über eine zusätzliche, wirksame Feststellbremse verfügen und Beschleunigungskräfte beim Bremsen sicher aushalten. Quelle: Barrierefrei unterwegs
-- Hersteller-Siegel: Die Mitnahmetauglichkeit muss in der Bedienungsanleitung vermerkt und über eine entsprechende Plakette/Piktogramm am Fahrzeug sichtbar sein. Quelle: Barrierefrei unterwegs
- 3. Anforderungen an Bus und Bahn
-- Die Pflicht greift nur, wenn auch das Transportmittel technisch dafür geeignet ist: Quelle: FreedomChair
-- Der Bus oder die Bahn muss über einen speziell gekennzeichneten Rollstuhlstellplatz mit einem Haltebügel (mindestens 28 cm Überstand zum Gang) verfügen, um ein Umkippen des Scooters zu verhindern
-- Der Fahrgast muss in der Lage sein, das Fahrzeug selbstständig rückwärts in die Aufstellfläche hineinzumanövrieren / Quelle: MCSeniorenProdukte
Wichtige Einschränkungen:- Platzmangel: Ist der Stellplatz im Bus bereits durch andere Rollstühle oder Kinderwagen besetzt, darf das Fahrpersonal die Mitnahme verweigern, da die Sicherheit aller Fahrgäste vorgeht
Hinweis zu Tret-E-Scoopern: Bitte verwechseln Sie medizinische Krankenfahrstühle nicht mit den zweirädrigen E-Scootern zum Draufstellen. Letztere wurden seit 2024 wegen Brandschutzbedenken bezüglich der Akkus in vielen Verkehrsverbünden komplett verboten
- Platzmangel: Ist der Stellplatz im Bus bereits durch andere Rollstühle oder Kinderwagen besetzt, darf das Fahrpersonal die Mitnahme verweigern, da die Sicherheit aller Fahrgäste vorgeht
