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Hurra, der eScooter mit 6 km/h ist da! Aber was sollte ich beachten?

Verfasst: Fr Aug 05, 2022 9:56 am
von Uwe
Sowohl meine Frau (GdB 100), als auch ich selbst (GdB 60) sind ja nun mit einem Invacare Orion Metro mobil unterwegs, in Ausnahmesituationen dann mit Rollator, sofern unbedingt notwendig.
Jedoch - schon nach kurzer Zeit tauchten bei mir einige Fragen auf und ich sendete einen Brief an Invacare Deutschland:

Offener Brief zu Orion Metro 6 km/h – Kundenanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich werden Ihnen die eine oder andere Frage aus nachfolgenden Zeilen schon bekannt sein, jedoch sehe ich eine gewisse Dringlichkeit zur öffentlichen Beantwortung, weshalb hier nun diese Mail an Sie erfolgt!

Ich bitte Sie um zeitnahe Beantwortung folgender Fragen:

1. Wo soll, kann, darf ich den Invacare Orion Metro 6 km/h bewegen?
2. Wieso liegt bei Übergabe des Elektroscooter nicht ein entsprechendes Beiblatt mit den zugehörigen Informationen bei?
3. Weshalb kann ich mit meinem „Zünd“Schlüssel auch andere Fahrzeuge problemlos starten?
4. Wieso gibt es am Orion Metro keine Möglichkeiten um, zum Beispiel, das eMobil mit einem Fahrradschloss kurzzeitig sichern zu können?
5. Weshalb finde ich keine ‚Warntafel für langsam fahrende Fahrzeuge‘ für den Orion Metro? (Hier wäre doch zum Beispiel eine Folie recht nett)

Für eine Beantwortung innerhalb der kommenden 14 Tage wäre ich sehr dankbar, denn ich beabsichtige eventuell eine Veröffentlichung dieser Anfrage in unseren Seiten.

Für telefonische Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Uwe


Innerhalb von knapp 8 Tagen erhielt ich dann folgende Antwort auf mein Schreiben:
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Scooter Orion Metro.

Elektromobile gelten als Sonderform von Elektro-Rollstühlen und damit als Krankenfahrstuhl. Verkehrsrechtlich betrachtet ist ein Elektromobil also ein Krankenfahrstuhl, weshalb hierfür die allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften gelten. Elektromobile mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h unterliegen der Versicherungspflicht und benötigen daher ein entsprechendes Versicherungskennzeichen.
Im Straßenverkehr sind Elektro-Rollstühle und Elektromobile bis 15 km/h zugelassen (vgl. FZV, §2 Absatz 13).
Ergänzend hierzu ist zu erwähnen, dass in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter §24 Abs. 2 erläutert wird, dass Elektromobile in Schrittgeschwindigkeit überall dort fahren dürfen, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, z.B. auch auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen.
Der Orion Metro mit 6 km/h hat die für Teilnahme am Straßenverkehr die erforderliche Lichtanlage, aber es ist im Straßenverkehr eine Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h notwendig. Scooter, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, dürfen nur im Notfall auf der Straße fahren und sollten ansonsten immer auf einem Gehweg fahren – sofern vorhanden.

Sie fragten auch warum bei Übergabe des Elektroscooter nicht ein entsprechendes Beiblatt mit den zugehörigen Informationen beiliegt. Hier sollte eine Aufklärung durch den Fachhändler erfolgen. Des Weiteren stehen Ihnen Broschüren mit Infos auf unserer Website zum Download zur Verfügung oder liegen beim Fachhändler zur Mitnahme aus. Die wichtigsten Informationen finden Sie in der Gebrauchsanweisung, diese sollte Ihnen beim Kauf auch schon vom Fachhändler überreicht worden sein.
Allerdings ist die Gebrauchsanweisung ein europäisch einheitliches Dokument, es sind daher keine gesonderten Informationen zur Nutzung in Deutschland enthalten.

Bei Ihnen kam auch die Frage auf weshalb Sie mit Ihrem „Zünd“Schlüssel auch andere Fahrzeuge problemlos starten können? Dies ist bei vielen Herstellern üblich. Dies ist nicht nur für den Hersteller etwas günstiger sondern auch für den Verbraucher, da vielen Nutzern der Standardschlüssel ausreicht und so unnötige Kosten vermieden werden können. Es sind aber auch optional individualisierte Schlüssel verfügbar, für Nutzer, die auf Nummer sicher gehen wollen. Das kann Ihnen der Fachhändler gleich bei Kauf so anbieten. In diesem Fall würde der komplette Zylinder ausgetauscht werden.
Zum Thema Sicherheit kam bei Ihnen auch die Frage auf ob es denn keine Möglichkeiten gibt den Scooter zusätzlich mit einem Schloss zu sichern. Sie haben die Möglichkeit ein Fahrradschloss an den Ösen zur Transportsicherung anzubringen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Gebrauchsanweisung.

Zu Ihrer Frage eine Warntafel bei einem 6 km/h Scooter anzubringen: eine Pflicht eine solche Heckmarkierungstafel anzubringen besteht offiziell erst für Fahrzeuge die schneller als 6 km/h fahren. Optional kann die Warntafel aber auch bei 6 km/h Versionen gegen Aufpreis bestellt werden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen etwas weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt