Für ein Elektromobil mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h besteht in Deutschland keine gesetzliche Versicherungspflicht. Das bedeutet, du benötigst kein eigenes Versicherungskennzeichen (Mofa-Schild) am Heck und musst keine separate Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.Wir geben hier keine rechtssichere Auskunft, sondern bieten lediglich eine erste Information!
Bitte in jedem Fall Rücksprache bei individuell zutreffender Stelle halten, also bei der eigenen Versicherung.
Dass es sich um ein von der Krankenkasse finanziertes Hilfsmittel handelt, ändert an dieser rechtlichen Einstufung nichts. Dennoch solltest du deinen Versicherungsschutz für den Alltag genau prüfen.
🛡️ Der Haftpflicht-Schutz (Schäden an Dritten)
Wenn du im Alltag unabsichtlich den Lack eines Autos zerkratzt oder im Supermarkt jemanden anfährst, haftest du für den Schaden.
- Privathaftpflichtversicherung: In den meisten modernen Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung sind Elektromobile und motorisierte Krankenfahrstühle bis 6 km/h kostenlos mitversichert.
#Unserportal #RollNichtAllein #Elektromobil #Krankenfahrstuhl #Gehbehindert #Gehbehinderung #Erfahrungsaustausch #Versicherungsschutz - Wichtige Pflicht: Verlasse dich nicht blind darauf. Du musst den Besitz und die Nutzung des Elektromobils deiner Haftpflichtversicherung schriftlich melden und dir die Bestätigung geben lassen, dass dieses spezielle Modell mit abgedeckt ist.
Da das Elektromobil Eigentum der Krankenkasse (oder des liefernden Sanitätshauses) ist und dir meist nur als Leihgabe überlassen wird, trägst du eine Sorgfaltspflicht.
- Hausratversicherung: Wird das Gefährt aus deiner Wohnung, dem Keller oder einem verschlossenen Gemeinschaftsraum gestohlen, greift unter Umständen die Hausratversicherung.
- Prüfung erforderlich: Melde das Elektromobil auch deiner Hausratversicherung. Frage nach, ob das Mobil über die "Außenversicherung" auch geschützt ist, wenn es beispielsweise während eines Einkaufs vor dem Laden fachgerecht angekettet und gestohlen wird. Eine separate (Teil-)Kaskoversicherung ist bei 6-km/h-Modellen meist nicht abschließbar, weshalb die Hausrat hier die zentrale Rolle spielt.
Selbst bei bestehendem Versicherungsschutz haftest du im schlimmsten Fall selbst, wenn du grob fahrlässig handelst. Die Versicherung leistet in der Regel nicht bei:
- Fahrten unter Einfluss von Alkohol, berauschenden Medikamenten oder Drogen.
- Missachtung essenzieller Sehhilfen (z. B. Fahren ohne die vorgeschriebene Brille).
- Grober Missachtung von Verkehrsregeln (z. B. absichtliches Überfahren einer roten Ampel).
- Unbeaufsichtigtem Abstellen, bei dem der Zündschlüssel stecken gelassen wurde.
