Wo darf ich mit einem 25 km/h schnellen Seniorenmobil fahren?
Verfasst: Mo Jun 16, 2025 11:53 am
Eine Frage die sicherlich viele zu Beginn mit dem neuen #Elektromobil ( #Seniorenmobil ) interessiert und ganz egal, ob man mit drei oder vier Rädern unterwegs ist, man möchte sich ja schon rechtlich sicher im Verkehr bewegen.
Dazu fand ich für meinen #ECONELO_J1000 (3-rädrig / 3 Fahrstufen) folgende Antwort:
Dazu fand ich für meinen #ECONELO_J1000 (3-rädrig / 3 Fahrstufen) folgende Antwort:
#Gehbehindert #Emobilität #Schwerbehindert #RechtlichesRegelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr mit Krankenfahrstühlen und Elektrotrikes
Wenn Sie einen Krankenfahrstuhl nach obiger Definition https://www.econelo.de/rechtliches/, aber nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 6 km/h fahren, gelten Sie rechtlich als Fußgänger. Sie dürfen damit Gehwege benutzen und in der Fußgängerzone fahren. Wo keine Gehwege vorhanden sind, dürfen Sie aber wie ein anderer Fußgänger auch, die Straße mit Ihrem Krankenfahrstuhl benutzen. Wenn Sie mit einem schnelleren Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen unterwegs sind, unterliegen Sie der Fahrbahnbenutzungspflicht. Das heißt, dass Sie Radwege nicht benutzen dürfen. Sie sind den Radfahrern vorbehalten. Obwohl langsame E-Bikes auch auf Radwegen erlaubt sind, gilt dies nicht für Fahrzeuge, die keinen Antrieb aus Muskelkraft besitzen. Auch die schnellen E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h müssen die Fahrbahn benutzen und sind auf Radwegen verboten.
Für unsere Elektro Senioren Mobile bis 25km/h bedeutet dies, dass Sie im kleinsten Gang bis 6 km/h auch Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen. Sobald Sie schneller unterwegs sind, müssen Sie die Straße, nicht den Radweg benutzen.